Folgen der Corona-Krise für Erwachsenenbildung abmildern

Freie Träger fordern wirksame und unbürokratische Maßnahmen um das Überleben zu sichern

Die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor nie dagewesene Herausforderungen. In allen Bereichen kommt es darauf an, sich in kürzester Zeit auf die Krisensituation einzustellen und den Alltag umzuorganisieren. In dieser Situation wird spürbarer denn je, welch hohen Wert die Grundkompetenzen des 21. Jahrhunderts – Kooperation, Kommunikation, Kreativität und Resilienz– haben und welch wichtigen Beitrag die Erwachsenenbildung hierbei leisten kann und muss. Um die Zukunft der Erwachsenenbildung in ihrer Vielfalt zu sichern, kommt es jetzt darauf an, die Folgen aus der Corona-Krise für die anerkannten Träger der Erwachsenenbildung abzumildern.

Darum ist es wichtig, dass sich Politiker*innen für die Absicherung der öffentlich verantworteten Erwachsenenbildung eingesetzt und die anerkannten Träger der Erwachsenenbildung mit unter den Thüringer Rettungsschirm gestellt haben.

Denn gerade jetzt braucht es wirksame und unbürokratische Maßnahmen, die das Überleben der anerkannten Bildungsträger sichern.

Finanzierung sicherstellen

Die im Haushalt eingestellten Fördergelder müssen trotz der veränderten Situation in vollem Umfang ausgereicht werden.

Wir gehen derzeit davon aus, dass viele Veranstaltungen bis zur Sommerpause ausfallen. Auch wenn die Beschränkungen nicht so lange gelten sollten, wird es nach unserer Einschätzung dauern bis sich Normalität einstellt. Potentiell Teilnehmende werden nach Bewältigung der Krise ggf. nicht als erstes Bildungsmaßnahmen besuchen, sondern andere Aufgaben haben.

Ausgefallene Bildungsveranstaltungen in diesen Wochen können nicht ohne weiteres im Jahresverlauf nachgeholt werden. Dadurch werden sich erhebliche Finanzierungslücken bzw. Finanzierungsprobleme auftun, welche die Träger nicht aus eigener Kraft kompensieren können. Die Möglichkeiten des Thüringer Soforthilfeprogramms stellen hierfür eine wichtige Unterstützung dar. Die notwendigen Mittel müssen den Trägern jedoch unbedingt als Zuschüsse in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden, damit die Einnahmesäule der ausfallenden Teilnahmegebühren zumindest ansatzweise stabilisiert werden kann.

Das Soforthilfeprogramm muss ein zusätzliches Instrument zur Bereitstellung der Grund- und Projektförderung nach dem ThürEBG darstellen.

Der zu erwartende Rückgang an Unterrichtsstunden bzw. Teilnehmertagen darf sich nicht negativ auf aktuell bewilligte und künftige Fördermittel auswirken.

Digitalisierungsprozesse ermöglichen

Seitdem Präsenzveranstaltungen nicht mehr zulässig sind, wird mit Hochtouren daran gearbeitet, die Kommunikation mit Kooperationspartnern und Lernenden mit den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln aufrecht zu erhalten und digitale Lösungen für Bildungsarbeit zu schaffen. Das erfordert enorme Anlauf- und Umstrukturierungsprozesse, die oft unter schwierigen Home-Office-Bedingungen bewältigt werden müssen. Es ist für uns von fundamentaler Bedeutung, dass die damit verbundenen Personal- und Sachkosten Anerkennung finden.

Vor allem benötigen wir eine schnellstmögliche Bescheidung der Digitalisierungsprojekte in den Einrichtungen und die Möglichkeit, bei der Umsetzung der Maßnahmen aktuell notwendige Änderungen vorzunehmen zu können.

Insgesamt kommt es jetzt für den Erhalt der öffentlich verantworteten Erwachsenenbildung in ihrer Vielfalt darauf an, dass die verschiedenen Unterstützungsinstrumente wirksam ineinandergreifen. Wir benötigen dafür dringend Regelegungen für einen rechtssicheren Umgang mit den Fördermitteln, welche die aktuellen Bedingungen berücksichtigen.