Bildungsfreistellung ist Gesetz

Ab 1.1.2016 gibt es endlich auch in Thüringen ein Bildungsfreistellungsgesetz!

Bildungsfreistellung

  • ist gesetzlich gesicherter Anspruch für Arbeitnehmer/-innen
  • auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber
  • für 5 Tage pro Jahr
  • zum Besuch einer anerkannten (Bildungsfreistellungs-)Veranstaltung

Nach dem Gesetz anerkannte Bildungsangebote finden Sie ab 2016 direkt bei unseren Mitgliedseinrichtungen. Start ist, wenn die Bildungsangebote formal vom Bildungsministerium anerkannt sind.

Weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung und zum Antragsverfahren finden Sie unter http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/bildungsfreistellung/ .

Bildungsfreistellung ist Gesetz