Bildungsfreistellungsgesetz vom Landtag beschlossen

Der Thüringer Landtag hat heute das von der rot-rot-grünen Koalition vorgelegte Bildungsfreistellungsgesetz beschlossen.

Beschäftigte können nun bis zu 5 Tage pro Jahr freigestellt werden, um sich gesellschaftspolitisch, arbeitsplatzbezogen oder für ein Ehrenamt weiterzubilden. "Nach jahrzehntelangen Debatten gibt es nun endlich auch in Thüringen ein Bildungsfreistellungsgesetz", freut sich der LOFT-Vorstand. "Für Beschäftigte in Thüringen bedeutet das mehr Bildungsgerechtigkeit und die notwendige Kopffreiheit, sich weiterzubilden und weiterzuentwickeln. LOFT hat als Verband die Bemühungen um ein Bildungsfreistellungsgesetz von Beginn an unterstützt. Nun ist es wichtig, Bildungsinteressierte über die neuen Möglichkeiten zu informieren und die Einrichtungen bei der Bekanntmachung ihrer Bildungsmaßnahmen zu unterstützen. An der Planung und Umsetzung wird derzeit schon intensiv gearbeitet."

Sollte auch die Durchführungsverordnung bald beschlossen werden, können Beschäftigte ab 2016 an Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes teilnehmen.