LOFT nimmt Stellung zur geplanten vierten Änderung des Thüringer Kindergartengsetzes

Für Qualitätsverbesserung in den Kindergärten braucht es die Expertise der freien Träger der Erwachsenenbildung

 

Bei der geplanten vierten Änderung des vierten Kindergartengesetzes ist zum Zwecke der Qualitätssicherung ein Institut für frühkindliche Bildung vorgesehen. Das kann aus unserer Sicht grundsätzlich befürwortet werden. Jedoch muss bei der Gesetzesänderung darauf geachtet werden, dass Parallelstrukturen vermieden und bereits bestehende Strukturen und Aufgabenfelder nicht überlagert oder gar verdrängt werden. Vielmehr sollte das Gesetz darauf hinwirken, dass im Rahmen einer landesweiten Qualitätsstrategie die vorhandene Expertise genutzt, weiterentwickelt und gestärkt wird. Dazu gehören neben dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) auch eine Reihe der anerkannten Träger der Erwachsenenbildung, die sich seit Jahren vernetzt in der Qualifizierung von pädagogischem Personal im frühkindlichen Bereich engagieren.

Die Grundlage hierfür bildet der §19 ThürKigaG, der die Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen als gemeinsame Aufgabe der Träger und des Landes regelt. Wenn nun mit der avisierten gesetzlichen Änderung das Land diese Aufgabe ganz oder teilweise an das Zentrum für frühkindlichen Bildung übertragen kann, sorgen wir uns, dass die Expertise der bestehenden Strukturen, insbesondere für die praxisnahe Fort- und Weiterbildung, nicht ausreichend einbezogen und ebenfalls weiterentwickelt wird. Unsere Bedenken werden durch die Gesetzesbegründung verstärkt, in der formuliert wird, „dass alle Träger dafür Sorge zu tragen haben, dass die Angebote des Zentrums für frühkindliche Bildung durch die in den Einrichtungen Beschäftigten entsprechend §19 Abs.1 wahrgenommen werden können“. Dadurch könnte der Eindruck erweckt werden, dass die Angebote des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) und der anerkannten Träger der Erwachsenenbildung nicht zur Qualitätsstrategie beitragen.

Das Gesetz müsste also absichern, dass die etablierten Bildungsträger der anerkannten Erwachsenenbildung flankierend zu den bestehenden Angeboten des ThILLM in einer Qualitätsstrategie berücksichtigt werden.
Wir schlagen vor, dass in einem Expert*innenrat der frühen Bildung in Thüringen alle Akteur*innen gleichberechtigt zusammenarbeiten, um die Qualität in diesem Bereich weiterzuentwickeln und dass dieser proaktiv agiert.
Bei der rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Gestaltung des Zentrums für frühkindliche Bildung sollte beachtet werden, welche Struktur für einen solchen Expert*innenrat gewählt und wie mit den bereits etablierten Akteur*innen und Strukturen in der frühkindlichen Bildung zusammengearbeitet wird.

Finden Sie hier eine zusammenfassende Darstellung der Expertise der anerkannten Träger der Erwachsenenbildung im frühkindlichen Bereich.