Mit der Thüringer Verordnung über das Instrument zur Bedarfsermittlung vom 30.01.2020 ist der ITP verpflichtendes Instrument zur Bedarfsermittlung im Gesamtplanverfahren für die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe. Der ITP verfolgt einen partizipativen, zielgruppenübergreifenden und integrativen Planungsansatz. Die Integrierte Teilhabeplanung ermöglicht den Umstieg von angebotszentrierten Hilfen zu personenzentrierten Leistungen. Mit diesem Instrument können Leistungen kooperativ ermittelt, besprochen und vereinbart werden. Die Integrierte Teilhabeplanung eignet sich als Grundlage für Kooperation in regionalen und leistungsträgerübergreifenden Kontexten. Des Weiteren wird die Zeiteinschätzung im Rahmen der Personenzentrierten Komplexleistung nach Landesrahmenvertrag mittels ITP umgesetzt. In diesem Seminar erfahren Sie, wie die Integrierte Teilhabeplanung als Handwerkszeug zielführend eingesetzt wird.
Weitere Termine | 08. & 29.09.2025; 15.-16.09.2025