5 Tage im Jahr für Bildung.
Bildungsfreistellung ist Gesetz.
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Anerkannte Bildungsveranstaltungen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) – LOFT Mitgliedsorganisationen
Seit 2016 haben Beschäftigte in Thüringen einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung bis zu 5 Tage pro Jahr vom Arbeitgeber freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Anerkannte Bildungsveranstaltungen gibt es zur
- gesellschaftspolitischen,
- arbeitsweltbezogenen und
- ehrenamtsbezogenen Bildung.
Auch unsere Mitgliedsorganisationen haben ein breitgefächertes Angebot. Von Gesellschaft, Arbeitswelt, Politik, Kultur über Geschichte und Zeitgeschehen bis zu aktiv und ehrenamtlich vor Ort– Bildungsthemen sind vor allem eins: sehr vielfältig. Da ist bestimmt auch für Sie etwas dabei!
Orte:
Themen:
Website des Freistaat Thüringens
Alle Informationen rund um die Beantragung von Bildungsfreistellung in Thüringen
Weiterbildungsscheck
Finanzieller Zuschuss bei Kosten für berufliche Weiterbildungen
Bei beruflichen Weiterbildungen können Sie unter bestimmten Bedingungen den Thüringer Weiterbildungsscheck zur (Teil-)Finanzierung der Kosten nutzen.
Auflistung
aller anerkannten Angebote
Neben den Angeboten unserer eigenen Mitgliedseinrichtungen gibt es weitere anerkannte Angebote anderer Träger. Eine Auflistung aller anerkannten Angebote zur Bildungsfreistellung in Thüringen finden Sie auf der Seite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur:
Neugierig?
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