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[Pressemitteilung] LOFT stellt klar: Bildungsfreistellung in Thüringen dient nicht der „persönlichen Freizeitentwicklung“

[Pressemitteilung 15.01.2026]
LOFT stellt klar: Bildungsfreistellung in Thüringen dient nicht der „persönlichen Freizeitentwicklung“

Die Landesorganisation der Freien Träger der Erwachsenenbildung in Thüringen (LOFT e.V.) reagiert mit Bezug auf einen Artikel in der Thüringer Allgemeine vom 14.01.2026 auf Aussagen zur Bildungsfreistellung von Andreas Bühl, Fraktionschef der Thüringer CDU. Anlass war ein wirtschaftspolitisches Positionspapier der Thüringer CDU, welches eine Reform des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes fordert. „Bereits der im Artikel verwendete Begriff ‚Bildungsurlaub‘ ist falsch, es handelt sich um eine bezahlte Bildungsfreistellung und keinen Sonderurlaub. Das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz berücksichtigt bereits in seiner jetzigen Form nur Bildungsangebote, welche auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung zu verorten sind“, so Lisa Schwörer, Leitung der Geschäftsstelle LOFT. Die Erfüllung der Kriterien wird durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) und einen Beirat geprüft, welcher aus jeweils zwei Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmerverbänden und anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung besteht.

CDU-Fraktionschef Bühls Rede von Angeboten, welche der „persönlichen Freizeitentwicklung“ dienen würden oder von „Yoga-Kursen auf Teneriffa“ und „Auslandsreisen und Wellnessangeboten“ sei irreführend, so Lisa Schwörer weiter. Yoga-Kurse können nicht grundsätzlich als Bildungsfreistellung anerkannt werden, Bildungsangebote mit Yoga-Elementen müssen einen klaren Arbeitsweltbezug ausweisen, etwa im Zusammenhang mit Resilienz oder Burnout-Prävention am Arbeitsplatz. Ein Blick auf die Entwicklung von Berufskrankheiten der letzten Jahre zeige, dass auch diese Angebote durchaus auf eine Herausforderung der Thüringer Arbeitswelt reagieren. Darüber hinaus haben viele weitere arbeitsweltbezogene Bildungsveranstaltungen wie Fort- oder Weiterbildungen für Fachkräfte einen festen Platz in der Thüringer Bildungsfreistellung. Für den Arbeitgeber und auch den Steuerzahler sei es dabei letztlich unerheblich, ob das Angebot in Thüringen oder auf Teneriffa stattfinde — dies wirke sich lediglich auf die Teilnahmegebühr aus, welche die Arbeitnehmenden selbst tragen.

Das Bildungsfreistellungsgesetz sei somit bereits in seiner bestehenden Form ein „Instrument für echte berufsrelevante Weiterentwicklung“. „Wenn bestimmte Branchen Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte in ihren Bereichen vermissen, müssen eben mehr Angebote in den Bereichen entwickelt werden. Die anerkannten freien Bildungsträger der Erwachsenenbildung stehen gerne für Gespräche zur Thüringer Fachkräfteentwicklung bereit. Eine Reform des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes ist hierfür unseres Erachtens nicht vonnöten“, so Lisa Schwörer.

Über die arbeitsweltbezogene Bildung hinaus reagiert das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz in seiner derzeitigen Form auch auf weitere gesellschaftliche Herausforderungen in Thüringen. Die gesellschaftspolitische Bildung vermittelt soziale und politische Zusammenhänge sowie die Befähigung zu gesellschaftlicher Teilhabe — ein wichtiger Beitrag zu lebendiger Demokratie in Thüringen bei zunehmender Politikverdrossenheit. Die ehrenamtsbezogene Bildung ist, neben dem Thüringer Ehrenamtsgesetz, ein weiterer Baustein für ein starkes Ehrenamt in Thüringen.

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