LOFT e.V. fordert: schnelle Reaktivierung des Weiterbildungsschecks in Thüringen
Die Antragstellung zum Thüringer Weiterbildungsscheck ist bis auf weiteres ausgesetzt: derzeit können keine Anträge mehr gestellt werden. Der Weiterbildungsscheck unterstützt sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringen, die weniger als 55.000 Euro brutto jährlich verdienen, bei berufsbegleitenden Weiterbildungen finanziell. Er senkt damit die individuelle Hürde, Qualifizierungsangebote tatsächlich wahrzunehmen. Gefördert werden Ausgaben für Kurse und Prüfungen; der Zuschuss kann bis zu 1.000 Euro betragen.
Grund für die Aussetzung sei die anstehende Richtlinienänderung der Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie. So heißt es auf der Website des Thüringer Landesverwaltungsamts, Angaben zum Zeitraum finden sich keine.
Die Aussetzung des Weiterbildungsschecks setzt gerade jetzt das falsche Signal. Die Anfang April veröffentlichte Thüringer Fachkräftestrategie 2026–2030 betont ausdrücklich, dass Qualifizierung und Weiterbildung zentrale Voraussetzungen für Fachkräftesicherung, Transformation und Wettbewerbsfähigkeit sind. Sie fordert zudem stärkere politische Unterstützung für Qualifizierungsinitiativen, flexible Angebote und eine unbürokratische finanzielle Förderung. Beschäftigte und Unternehmen brauchen gerade in Zeiten von Digitalisierung und strukturellem Wandel verlässliche und niedrigschwellige Unterstützung für Weiterbildung. Wer Fachkräfte sichern will, darf eines der wichtigsten Instrumente für individuelle Qualifizierung nicht auf unbestimmte Zeit pausieren lassen. Bleibt die Förderung aus, verzichten Beschäftigte im Zweifel auf notwendige berufliche Weiterbildungen, weil der Kostenaufwand ohne Unterstützung für viele nicht tragbar ist.
LOFT appelliert daher an Sozialministerium und Landesregierung, die neue Richtlinie zügig in Kraft zu setzen und den Weiterbildungsscheck ohne weitere Verzögerung schnellstmöglich wieder zugänglich zu machen.
[Pressemitteilung LOFT, 15.04.2026]
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