Workshop zur korrekten Eingruppierung nach TV-L
Es handelt sich um eine verbandsinterne Fortbildung, die zunächst unseren Mitgliedern vorbehalten ist.
„Die/Der Beschäftigte ist in Entgeltgruppe …….. TV-L eingruppiert (§12 Abs. 2 TV-L)“ – so oder so ähnlich lauten viele Arbeitsverträge. Im Tarifvertrag der Länder heißt es „Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist. Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.“
Doch was heißt das eigentlich?
Welche Rolle spielt dabei das Besserstellungsverbot, auf das die Verwaltungen immer wieder verweisen und in welchem Verhältnis stehen hier Arbeitgeber, Arbeitnehmer*in und Zuwendungsgeber? Was sind Tätigkeitsmerkmale, Arbeitsvorgänge, Heraushebungsmerkmale usw. und wie kommt man als Träger zu einer richtigen Eingruppierung? Der Workshop führt in das Thema Besserstellungsverbot und Eingruppierung ein, umfasst eine Übung zur Eingruppierung und gibt Raum für Austausch und Fragen.